RIGOTTI LUCA
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Angebots und der Auftragsbestätigung
1) Vertragsgegenstand
Der Vertrag bezieht sich auf den Verkauf von Mustertypen von Sonnenschutzmitteln im Allgemeinen, geregelt durch Art. 1522 v. Chr. Der Käufer hat das Recht, die Referenzmuster der Produkte, die er kaufen möchte, bei Rigotti Luca oder in deren Hauptsitz einzusehen, unbeschadet der Tatsache, dass die besichtigten Muster nur einen ungefähren Eindruck von der Qualität des Endprodukts vermitteln sollen. Daher können vom Käufer nur erhebliche Unterschiede zwischen dem genehmigten Muster und den gelieferten Produkten beanstandet werden.
2) Preise und Vertragspflichten
Alle Einzelpreise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders angegeben, sind Angebote 90 Tage gültig. Bestellungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Käufer schriftlich bestätigt und von Rigotti Luca angenommen werden. Änderungen in Abmessungen, Ausführungen, Anwendungen und Befestigungsmöglichkeiten von Sonderzubehör führen zu Änderungen der Produktpreise. Rigotti Luca behält sich das Recht vor, bei Montage auf inkonsistenten Untergründen (Leichtbeton, Außendämmbeschichtungen usw.) eine Erhöhung der Stückpreise vorzunehmen.
3) Respekt vor den Projektdimensionen
Der Käufer ist dafür verantwortlich, die in den von ihm gelieferten Projektzeichnungen festgelegten Maße (bei Sonderanfertigungen) mit einer Toleranz von +/- 5 mm einzuhalten. Bei vom Käufer bereitgestellten Maßen der fertigen Fächer ist er für die Richtigkeit der angegebenen Maße mit einer Toleranz von +/- 2 mm verantwortlich, sofern mit Rigotti Luca nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Überschreitung der oben genannten Toleranzgrenzen gehen die Kosten für die daraus resultierenden Änderungen zu Lasten des Käufers. Wenn Rigotti Luca die Messung der Maße vor Ort durchführt, ist der Käufer verpflichtet, die ermittelten Maße nicht zu verändern. In jedem Fall behält sich Rigotti Luca das Recht vor, vor Ort Maßnahmen zu ergreifen, um die tatsächlichen Abmessungen wieder denen des Projekts anzupassen (Korrektur von Wölbungen, Lotabweichungen oder verschiedenen Unregelmäßigkeiten), unbeschadet der Tatsache, dass dies auch in diesem Fall der Fall ist Die Kosten für diese Maßnahmen sind nicht in den in Punkt (2) genannten Einheitspreisen enthalten und liegen ausschließlich in der Verantwortung des Käufers.
4) Farbauswahl
Für Stoff-, Metall- und Sonnenschutzvorhänge wird die Farbe anhand der von Rigotti Luca bereitgestellten Muster festgelegt. Für stranggepresste Aluminium- und Blechteile erfolgt die Farbauswahl auf Basis der zum Zeitpunkt des Angebots definierten Standard-RAL-Farben. Bei den Stoffen erfolgt die Auswahl auf Grundlage der von Rigotti Luca präsentierten Kollektion. Die Wahl von Sonderfarben ist mit einem Aufpreis für jede Farbe und jedes Produkt sowie für Mengen unter der für jedes Produkt festgelegten Mindestproduktion (Aluminiumlamellen, Aluminiumprofile und -bleche, Stoffe) verbunden. Für weitere Bestellungen oder für Wartungsarbeiten übernimmt Rigotti Luca keine Gewähr für die Übereinstimmung der Sonderfarben oder deren Verfügbarkeit auf Lager. Bei Rückkäufen von Sonderfarben werden die für die jeweilige Produktion erforderlichen Zuschläge berechnet. Kleinere Unterschiede im Farbton, in der Brillanz oder in der Farbe zwischen den freigegebenen Mustern müssen vom Käufer, der sich zur Lieferung verpflichtet, toleriert werden. Bei Stoffen mit einer Richtungsbindung kann es aufgrund der Abfalloptimierung zu optischen Unterschieden kommen. Falten und Säume an Stoffen sind technisch nicht vermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Die Verwendung von Schweißen oder Nähen zur Vergrößerung von Stoffen birgt ein höheres Risiko der Faltenbildung. Bei der Verwendung von Naturmaterialien oder Materialien mit natürlicher Oberfläche (z. B. eloxiertes Aluminium oder Stoffe) sind Unterschiede in der Optik normal und stellen keinen Mangel dar. Aufgrund der Profilierungs-, Schneid- und Schweiß-, Montage- und Prüfprozesse ist es möglich, dass es zu geringfügigen Unvollkommenheiten in der Verarbeitung der Produkte kommt, die toleriert werden müssen. In jedem Fall müssen Mängel in Kauf genommen werden, die aus einer Entfernung von 3 Metern nicht sichtbar sind.
5) Lieferbedingungen
Die Lieferfristen sind immer Richtwerte und niemals zwingend erforderlich, daher stellen etwaige Verzögerungen in keinem Fall eine Haftungsquelle für Rigotti Luca dar und sind auch kein Grund für die Kündigung des Vertrags. Unbeschadet des Vorstehenden beginnen die Fristen mit dem Datum, an dem Rigotti Luca die Genehmigung der Designs und Farben erhalten hat (Datum der Genehmigung des endgültigen Musters bei Sonderfarben oder der schriftlichen Festlegung des gewählten Standards durch den Käufer). Farbe), sowie die Entgegennahme der Baumaße bzw. deren Bereitstellung auf der Baustelle für Maßermittlungen. Eventuelle Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streiks, Ausfälle von Geräten oder Schwierigkeiten bei der Materialversorgung begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Stornierung der Bestellung durch den Käufer. Strafen für verspätete Lieferung werden nicht akzeptiert.
6) Versand, Lagerung vor Ort, Verarbeitung und Verteilung der Materialien
Bei Lieferungen von Produkten erfolgt die Lieferung der Waren normalerweise ab Werk und der Transport erfolgt, auch wenn er von Rigotti Luca durchgeführt wird, im Namen und auf Gefahr des Käufers. Die Transportkosten sind in den Einheitspreisen stets nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Vereinbarung der „Free Destino“-Klausel sowie bei Vor-Ort-Lieferungen der Produkte gehen etwaige Erhöhungen der Transportkosten, die zwischen der Auftragserteilung und dem Versand des Materials eintreten, zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt zu überprüfen und dem Spediteur fehlende Pakete oder sichtbare Schäden an der Verpackung zu melden. Die entsprechenden Reklamationen werden nicht akzeptiert, wenn sie nicht gemeldet und im Transportdokument vermerkt werden. Ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Materialien ist der Käufer für etwaige Verschlechterungen oder Mängel derselben verantwortlich. Schäden an in Kartons verpackten Produkten müssen sofort nach Entdeckung gemeldet werden. Ein Bruch der transparenten Schrumpfverpackung, die die Produkte schützt, führt zur Annahme des Materials. Reklamationen wegen Schäden an Produkten ohne diesen Schutz werden nicht akzeptiert. Der Käufer hat das Recht, das Material vor dem Versand bei Rigotti Luca zu prüfen. In diesem Fall wird ein vom Qualitätsmanager von Rigotti Luca und dem Vertreter des Käufers unterzeichnetes Prüfdokument erstellt, das die Eignung der versendeten Produkte bescheinigt. Das Abladen der Materialien vor Ort, die horizontale Bewegung und das Heben auf die Etagen obliegt dem Käufer. Für die Lagerung der Materialien vor Ort hat der Käufer einen geschlossenen, trockenen, belüfteten und abschließbaren Raum zur Verfügung zu stellen. Bei großen Baustellen muss der Käufer Rigotti Luca einen mit Hebevorrichtungen bedienten Bereich zur Verfügung stellen, auf dem ein Container zur Materiallagerung aufgestellt werden kann. Auf keinen Fall dürfen Teile der Sonnenschirme oder Markisen vor, während oder nach der Montage mit Klebeband abgedeckt werden. Rigotti Luca haftet nicht für Schäden an Farben, Stoffen, Motoren oder Mechanismen, die durch Kondenswasserbildung, Schimmel, Eis, Verschmutzung oder Überhitzung entstehen oder durch längere Lagerung vor Ort oder an einem ungeeigneten Ort entstehen.
7) Kosten, die durch Werbung und Reinigung der Baustelle entstehen
Mangels besonderer schriftlicher Vereinbarungen gehen die Kosten für die Reinigung und Werbung auf der Baustelle vollständig zu Lasten des Käufers. Der Käufer erkennt an, dass Rigotti Luca das Recht hat, während der Dauer der Arbeiten die Standard-Werbetafel innerhalb des Baustellenbereichs an einer von außen sichtbaren Stelle anzubringen. Der Käufer erkennt außerdem an, dass Rigotti Luca das Recht hat, die Bilder des Werks für Bildungs- oder Informationszwecke seiner Produkte zu verwenden.
8) Montage
Bei ausschließlicher Lieferung ab Werk muss der Käufer bei der Montage der Produkte die zum Zeitpunkt der Lieferung der Materialien bereitgestellten Installationsanweisungen genau befolgen. Rigotti Luca schreibt vor, dass die Montage von qualifiziertem Personal durchgeführt wird, das auf Wunsch von Rigotti Luca angemessen geschult und in die bei der Installation der Produkte einzuhaltenden Verfahren eingewiesen wird. Das mit der Montage betraute Personal muss im Besitz der Montageanleitung des Produktes sein (im Gegensatz zu den baustellenspezifischen Montageanleitungen). Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich vor Beginn der Montage der Materialien von der Qualifikation seines Personals und dem Besitz der Installationsanweisungen zu überzeugen.
Erfolgt die Montage durch das Personal von Rigotti Luca, muss diese in einer Phase oder höchstens in zwei Phasen erfolgen. Bei einer mehrstufigen Montage unter Verantwortung des Käufers kann es zu erhöhten Kosten kommen, die in Rechnung gestellt werden. Die folgenden Arbeiten liegen in der Verantwortung des Käufers:
die Vorbereitung aller Hohlräume, Nischen, Architrave, Sitze für die Führungen, Rohre für den Durchgang der Elektrokabel der Motoren und Löcher für die Steuerstangen der Winden
alle für den Materialeinbau notwendigen Meißel-, Abbruch- und Anpassungsarbeiten
die Bereitstellung von Schraubverbindungen an Metall- oder anderen Verkleidungen sowie die Lieferung von Schraubverbindungen oder Nieten an Vorhangfassaden
der Schutz und die Abdeckung von Böden
Putzarbeiten, Risse füllen, eventuelle Fugen abdichten, Maler- und Ausbesserungsarbeiten nach der Montage
die Demontage und anschließende Wiedermontage von Glas für den Zugang zu den Außennischen
Der Bau von Wänden mit einer Dicke von mindestens 15 cm zur Befestigung mechanischer oder chemischer Anker zur Unterstützung der Vorhänge
der elektrische Anschluss der Motoren, die Stromkabel, die Sicherungen, die Anschlusskästen und die Stecker, die auf die Motorkabel passen. Die elektrischen Anlagen müssen in Übereinstimmung mit dem Gesetz 46/90 erstellt werden und die Möglichkeit gewährleistet sein, die Elektromotoren jederzeit vom Stromnetz zu trennen, ohne auf die Anschlusskästen zugreifen zu müssen. Wenn Motoren mit eingebauter Funksteuerung verwendet werden und der Zugang zu den Motoren den Einsatz fester oder mobiler Gerüste erfordert, muss die elektrische Anlage für jeden Motor einen Schalter enthalten, der es ermöglicht, die Stromversorgung der einzelnen Motoren zu unterbrechen . Motoren für Einstell- und Wartungseingriffe.
Standard-Elektroanschlüsse für Bohrmaschinen, Schweißgeräte und normale Arbeitsgeräte sowie Arbeitsplatzbeleuchtung.
Die Aufstellung und Wartung von Gerüsten für den Zugang zu den Versammlungsräumen gemäß den geltenden Vorschriften, die mit Brüstungen und Bordbrettern ausgestattet sind, während der gesamten Dauer der Arbeiten. Bei der Verwendung von Fahrgerüsten oder Baugerüsten muss die Ebenheit und Kompaktheit der Stützbasis des Gerüstes selbst gewährleistet sein; Auch die einwandfreie Funktionsfähigkeit der motorisierten Gerüste (Elektro oder Diesel) und deren Sicherheit müssen gewährleistet sein.
Lärmschutzmaßnahmen gemäß den aktuellen Vorschriften
Reinigung der Räumlichkeiten nach Abschluss der Arbeiten
Die Bereitstellung eines Platzes oder Containers zur Lagerung von Montageabfällen
Entsorgung von Abfallstoffen auf öffentlichen Deponien
Darüber hinaus liegt Folgendes stets in der Verantwortung des Käufers:
Zugang zu bewohnten Räumen und die zusätzlichen Montagekosten (normalerweise geschätzt auf eine halbe Stunde für jedes zu installierende Element)
Die zusätzlichen Kosten, die Rigotti Luca dadurch entstehen, dass Dritte die Abmessungen der Fächer, die festgelegten Toleranzen und das Vorhandensein von Befestigungsstützen mit anderen als den Standardeigenschaften nicht eingehalten haben.
Zusätzliche Kosten, die durch Unterbrechungen der Montagearbeiten aus Gründen entstehen, die außerhalb der Kontrolle von Rigotti Luca liegen
Die Kosten für die Anwesenheit des Personals von Rigotti Luca zum Zeitpunkt der zentralen Steuerung der Markisen oder Sonnenschirme
Die zentralen elektrischen Steuerungssysteme der Markisen oder Sonnenschirme dürfen nur in Anwesenheit des Personals von Rigotti Luca in Betrieb genommen werden und dies unabhängig davon, ob die elektronischen oder elektromechanischen Steuerungskomponenten von Rigotti Luca oder einem anderen Unternehmen geliefert wurden. Eventuelle Schadensersatzansprüche für Schäden, die während der Installation entstanden sind, werden nur geprüft, wenn sie in einem vom Personal von Rigotti Luca unterzeichneten Bericht gemeldet werden. Nach Abschluss der Montagearbeiten muss der Käufer nach Überprüfung in Anwesenheit des Personals von Rigotti Luca ein Prüfprotokoll unterzeichnen, das die korrekte Montage und Funktionsfähigkeit der Markisen oder Sonnenschirme bescheinigt und gegebenenfalls seine eigenen Anmerkungen oder Wünsche mitteilt für notwendig erachtete Änderungen und Anpassungen. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Prüfberichts gehen die installierten Materialien in die Verantwortung des Käufers über und Rigotti Luca unterliegt außer der Garantie keiner weiteren Verpflichtung. Für Großbaustellen kann der Prüfbericht auch für Lieferchargen erstellt werden. Im Falle von im Prüfbericht gerügten Einwänden des Käufers wird Rigotti Luca eine angemessene Frist gesetzt, um die vorgebrachten Einwände zu beseitigen bzw. aufzulösen. Unterschreibt der Käufer das Prüfprotokoll nicht, gilt das Werk 7 Tage nach der Montage als abgenommen. In jedem Fall kann der Käufer die Lieferung der Arbeiten auch dann nicht verweigern, wenn im Prüfbericht Vorbehalte bestehen.
9) Abrechnung
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Lieferung der Materialien bzw. bei Meldung der Bereitstellung der Ware, wenn der Transport in der Verantwortung des Käufers liegt, mit einem zusammenfassenden Dokument am Monatsende. Bei Lieferungen ab Werk erfolgt die Rechnungsstellung in Höhe des Restbetrages der Bestellung. Bei Vor-Ort-Lieferungen erfolgt die Rechnungsstellung bei Anlieferung der Materialien auf der Baustelle über einen Betrag in Höhe von 80 % des Auftragswertes. Die Abrechnung der restlichen 20 % erfolgt monatlich nach Vorlage des vom Käufer unterzeichneten SAL-Dokuments (Arbeitsfortschritt). Bei Vor-Ort-Lieferungen von Produkten mit einem Wert von weniger als 10.000 Euro erfolgt die Abrechnung des mit der Installation verbundenen Betrags in einer einzigen Zahlung nach Abschluss der Lieferung
Eventuelle Änderungen des Mehrwertsteuersatzes werden abhängig vom Datum ihres Inkrafttretens auf die Rechnungen angewendet. Anträge auf Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze müssen bei der Unterzeichnung der Bestellung eingereicht werden. Für Vor-Ort-Lieferungen, bei denen eine Bezahlung der montierten Waren vereinbart wurde und die Montage aus Gründen, die Rigotti Luca nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der festgelegten Fristen durchgeführt werden kann, ist Rigotti Luca berechtigt, zum vertraglich vereinbarten Termin eine Rechnung zu stellen Betrag in Höhe von 100 % der Bestellung (abzüglich etwaiger Anzahlungen).
10) Zahlungen
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, 60 Tage nach Rechnungsdatum nach Versand des Materials bzw. Meldung der Warenbereitschaft fällig. Installationszahlungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum fällig. In allen Fällen ist jedoch der Mehrwertsteuerbetrag 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig, einschließlich der Mehrwertsteuerbeträge etwaiger Einbehalte als Sicherheit. Zahlungen sind an den Sitz von Rigotti Luca zu leisten und die Überweisung der entsprechenden Beträge erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die mit der Abholung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei verspäteter Zahlung werden auf die vom Käufer nicht gezahlten Beträge Zinsen in Höhe des offiziellen Diskontsatzes zuzüglich 4 % erhoben. Vom Käufer geltend gemachte Ausnahmen berechtigen nicht zur Aussetzung oder Verzögerung fälliger Zahlungen.
11) Garantie
Die Dauer der Garantie beträgt für juristische Personen ein Jahr, für natürliche Personen zwei Jahre. Die Garantie bezieht sich auf die Produkte, Motoren und Steuerungen (falls mitgeliefert). Eine Zurückbehaltung von Zahlungen als Sicherheit ist nicht zulässig. Die Garantie gilt ab Werk nur für Produkte, die von Rigotti Luca geliefert und nicht installiert wurden; Die Kosten für die Demontage, den Transport zum und vom Hauptsitz von Rigotti Luca und den Wiederzusammenbau der Materialien gehen zu Lasten des Käufers. Alternativ hat der Käufer das Recht, das Eingreifen von Rigotti Luca am Ort der Montage der Produkte zu verlangen. In diesem Fall hat Rigotti Luca Anspruch auf die Erstattung der Reisekosten seines Personals und auf zusätzliche Kosten für die Unannehmlichkeiten der „ Vor-Ort-Eingriff, der 2 Arbeitsstunden für jedes inspizierte oder reparierte Element entspricht. Sollte sich aus der Intervention keine Haftung von Rigotti Luca ergeben, werden dem Käufer die gesamten Personalkosten in Rechnung gestellt. Alle während der Garantiezeit ausgetauschten Komponenten bleiben Eigentum von Rigotti Luca. Die Garantie für ersetzte Teile erlischt mit der Garantie für das Produkt.
Die gewährte Garantie deckt Folgendes nicht ab:
Schäden, die durch vom Käufer nicht fachmännisch durchgeführte Montage entstehen
Schäden, die durch den Betrieb unter extremen Arbeitsbedingungen verursacht werden, wie zum Beispiel: stark verschmutzende oder korrosive Atmosphären, Orte mit Temperaturen über 55 °C, übermäßig staubige Umgebungen, Orte am Meer mit einer Entfernung von weniger als 1 km zur letzten Welle, Orte, die weniger als 1 km von thermoelektrischer Energie entfernt sind Anlagen sowie Chemie-, Petrochemie- oder Müllverbrennungsanlagen.
Schäden, die aus fahrlässiger Verwendung des Produkts oder mangelnder Wartung (gemäß den Rigotti Luca-Handbüchern) resultieren.
Schäden, die durch besonders heftige meteorologische Ereignisse wie heftige Stürme, Tornados, Hagel, Blitze verursacht werden
Schäden, die durch Handhabung bei Eis oder Hindernissen entstehen
Ausbleichen von Sonderfarben oder in jedem Fall die normale Verfärbung selbst von Standardfarben unter dem Wert von 20 %
Leichte Schäden durch Abnutzung und Alter des Produkts
Austausch von Bauteilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen
Schäden, die durch Reinigungsarbeiten entstehen
Schäden durch Wind an Metalllamellenmarkisen und handbetriebenen Stoffmarkisen. Bei motorisierten Markisen sind Schäden durch Wind nicht von der Garantie abgedeckt, wenn die Steuerung über keinen Windmesser verfügt oder nicht von Rigotti Luca stammt
Schäden an den Motoren, die durch unsachgemäße elektrische Anschlüsse, Stromversorgung mit unzureichenden Spannungen oder die Verwendung von Zentralisierungssystemkomponenten verursacht wurden, die nicht von Rigotti Luca genehmigt wurden
Schäden an den Motoren oder elektronischen Steuermodulen (falls vorhanden), die auf die Installation an ungeeigneten Orten zurückzuführen sind (nicht wasserdicht oder zu heiß oder zu kalt oder an denen sich Kondenswasser bilden kann) und auf das Fehlen geeigneter Vorrichtungen, um die Auswirkungen von Überspannungen auf die Stromversorgung zu verhindern Linie.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, für eine gute Zugänglichkeit der Markisen oder Sonnenschirme zu sorgen, an denen Arbeiten im Rahmen der Garantie durchgeführt werden können.
Im Rahmen der Garantie vorgenommene Eingriffe begründen keinen Anspruch auf Verlängerung der Garantie selbst.
12) Bitte um Inspektion und Unterstützung
Anfragen nach Unterstützung und Inspektionen für Eingriffe, die nicht durch die Garantie abgedeckt sind oder aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von Rigotti Luca liegen, werden zu den für selbständige Tätigkeiten geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Die geltenden Tarife können am Hauptsitz von Rigotti Luca eingesehen werden
13) Unterstützende Dokumentation
Rigotti Luca stellt dem Käufer für jedes Produkt die folgende Supportdokumentation zur Verfügung:
a) Technische Produktdokumentation
b) Installationsanweisungen
c) Gebrauchs- und Wartungshandbuch
d) Elektrische Anschlusspläne von Elektromotoren
e) Technisches Datenblatt der elektronischen Steuermodule für Markisen und Sonnenschutz
Der Käufer muss die in der Begleitdokumentation enthaltenen Anweisungen genauestens befolgen. Die Nichtbeachtung der Anweisungen in den Punkten (b), (c), (d) und (e) stellt nicht nur eine Gefahr für den Benutzer dar, sondern führt auch zum Erlöschen der Garantie für die gelieferten Produkte.
Rigotti Luca behält sich das Recht vor, die Begleitdokumentation der Produkte ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Daher liegt es in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass er im Besitz der aktualisierten Dokumente ist.
14) Eigentumsvorbehalt
Der Verkauf der Ware gilt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises als unter Eigentumsvorbehalt durchgeführt. In der Zwischenzeit wird der Käufer zum Verwahrer der Ware ernannt und trägt daher die Verantwortung für alle Risiken und Folgen, die sich aus Pannen, Verlust der Ware, auch infolge von Diebstahl, Feuer usw. ergeben. und alle zufälligen Ereignisse oder höhere Gewalt. Die Tatsache, dass der Käufer die Pfändung oder Pfändung der verkauften Waren auf Antrag Drittgläubiger zulässt, ohne das Eigentum von Rigotti Luca zu erklären und ohne es unverzüglich zu benachrichtigen, stellt einen Grund für die Vertragsauflösung dar. In diesem Fall bleiben die bereits gezahlten Beträge als Schadensersatz bei diesem erhalten, unbeschadet des Rechts, Schadensersatz für weitere Schäden zu verlangen. Der Vertrag gilt ebenfalls als gekündigt gemäß Art. 1526 des Bürgerlichen Gesetzbuches, im Falle der Nichtzahlung des Restbetrags durch den Käufer 30 Tage nach dem Fälligkeitsdatum. Auch in diesem Fall verbleiben etwaige Zahlungen des Käufers als Entschädigung bei Rigotti Luca.
15) Zuständiges Gericht
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung, Auslegung oder Beendigung dieses Vertrags ist ausschließlich das Gericht Bozen zuständig.
SPEZIFISCHE GENEHMIGUNG VON KLAUSELN
In Übereinstimmung mit den Artikeln. 1341 und 1342 v. Chr. Nachdem der Käufer die in diesem Vertrag enthaltenen Regeln gelesen hat, erklärt er sich ausdrücklich und unter Verzicht auf alle Ausnahmen mit den folgenden Bestimmungen einverstanden:
2) - Strafe für die Reduzierung der Bestellung;
4) - Akzeptanz von Unvollkommenheiten;
5) - Unwesentliche Natur der Lieferfristen und Haftungsbeschränkung für Verzögerungen;
6) - Tragung des Transportrisikos - Pflicht zur unverzüglichen Anzeige - Beschränkung der Schadensersatzhaftung;
8) Schadensbegrenzung bei Schadensersatzansprüchen – Abnahme der Arbeiten auch bei Vorliegen von Vorbehalten – stillschweigende Abnahme bei Nichtunterzeichnung des Prüfberichts;
10) - Verbot der Zahlungsaussetzung,
11) - Garantiebeschränkungen;
13) - Verfall der Garantie;
14) – Kündigungsklausel;
15) – ausschließlicher Gerichtsstand.